Der Verkauf von Militärutensilien ist in Deutschland generell legal, allerdings wird der Prozess vom Gesetzgeber mit zahlreichen Auflagen verschärft. Diese umfangreichen Regularien, deren Einhaltung genaue Sachkenntnisse erfordern, schrecken ab und sind vom Unkundigen nur schwer zu durchblicken bzw. einzuhalten.
Viele scheitern bereits an der ersten Hürde: Nur originale Fundstücke dürfen legal verkauft werden. Deren Echtheit zu bestimmen ist allerdings für den Laien unmöglich. Damit gar nicht erst Grund zur Klage besteht, verschaffen Sie sich von Anfang an Rechtssicherheit und überlassen Sie die Verkaufsabwicklung einem Spezialisten. Wir garantieren seriöse und transparente Abwicklung nach Vorschrift des Strafgesetzbuches.
(1) Wer Propagandamittel
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.